Wenn ein koreanischer Geschäftspartner nicht zahlt, entscheidet in der Regel nicht die Höhe der Forderung über den Erfolg, sondern die Reihenfolge der Schritte. Wer in Südkorea zuerst das Vermögen des Schuldners sichern lässt (vorläufige Pfändung) und erst danach den Titel erstreitet, treibt deutlich häufiger erfolgreich bei als der Gläubiger, der zunächst monatelang mahnt. Dieser Beitrag erklärt deutschen Unternehmen und Privatgläubigern, wie der Forderungseinzug in Südkorea rechtlich abläuft, welche Fristen drohen und wann ein bereits vorliegendes deutsches Urteil in Korea vollstreckt werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein „Inkassobüro“ deutscher Prägung gibt es in Korea nicht. Die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen ist in Südkorea den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten; außergerichtliche Beitreibung ist gesetzlich reguliert. Deutsche Gläubiger sollten daher von Beginn an anwaltlich vorgehen.
- Vermögenssicherung vor Klageerhebung. Die vorläufige Pfändung (가압류, Gapapryu) kann ohne vorherige Anhörung des Schuldners angeordnet werden und ist in der Praxis das wirksamste Druckmittel. Sie ist der übliche erste Schritt, nicht der letzte.
- Verjährung prüfen, bevor verhandelt wird. Handelsrechtliche Forderungen verjähren nach koreanischem Recht deutlich früher als allgemeine zivilrechtliche Forderungen (§ 64 koreanisches Handelsgesetz gegenüber § 162 Abs. 1 koreanisches Zivilgesetz). Für einzelne Forderungsarten gelten noch kürzere Sonderfristen.
- Bei Warenlieferungen gilt oft UN-Kaufrecht, nicht koreanisches Recht. Deutschland und Korea sind beide Vertragsstaaten des CISG. Der Oberste Gerichtshof Koreas hat bestätigt, dass koreanische Gerichte das anwendbare Recht von Amts wegen zu ermitteln haben (Oberster Gerichtshof, Urteil vom 27.03.2025, Az. 2021다242185).
- Ein deutsches Urteil wirkt in Korea nicht automatisch. Erforderlich ist ein koreanisches Vollstreckungsurteil; die Anerkennungsvoraussetzungen werden dabei vollständig geprüft (Oberster Gerichtshof, Urteil vom 30.04.2026, Az. 2023다295978).
- Beratung auf Deutsch möglich – Sie müssen Ihren Sachverhalt nicht auf Englisch oder Koreanisch aufbereiten.
1. Warum der Forderungseinzug in Korea anders funktioniert als in Deutschland
Deutsche Unternehmen übergeben offene Forderungen üblicherweise zunächst einem Inkassodienstleister und schalten erst bei Erfolglosigkeit einen Anwalt ein. Dieses zweistufige Modell lässt sich auf Südkorea nicht übertragen. Die Beitreibung fremder Forderungen ist dort ein regulierter Tätigkeitsbereich, und die Vertretung vor Gericht ist ausschließlich zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten möglich. Wer die außergerichtliche Phase zu lange ausdehnt, verliert zudem den entscheidenden taktischen Vorteil: Der Schuldner erfährt von der Forderung, bevor sein Vermögen gesichert ist.
Hinzu kommt ein strukturelles Vollstreckungsproblem. Koreanische Gerichte titulieren Forderungen vergleichsweise zügig, doch ein Titel ist nur so viel wert wie das auffindbare Vermögen des Schuldners. Bankguthaben lassen sich innerhalb weniger Tage verschieben, Gesellschaftsanteile übertragen, Betriebsvermögen umschichten. Aus diesem Grund beginnt die anwaltliche Arbeit in Korea regelmäßig mit der Sicherung, nicht mit der Mahnung.
2. Schritt 1: Anspruchsgrundlage und anwendbares Recht klären
Bevor irgendein Schriftsatz gefertigt wird, ist zu bestimmen, welches Recht die Forderung beherrscht. Bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen zwischen deutschen und koreanischen Unternehmen ist das häufig nicht koreanisches Recht, sondern das UN-Kaufrecht (CISG). Beide Staaten sind Vertragsstaaten; die Anwendung ergibt sich bereits aus Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG und erstreckt sich nach Art. 3 Abs. 1 CISG auch auf Verträge über herzustellende oder zu erzeugende Ware, etwa Anlagen- und Maschinenlieferungen.
Der Oberste Gerichtshof Koreas hat hierzu klargestellt, dass ausländisches Recht und einschlägige internationale Übereinkommen kein Tatsachen-, sondern Rechtsstoff sind: Das Gericht muss ihren Inhalt von Amts wegen ermitteln, und zwar auch dann, wenn keine Partei zum anwendbaren Recht vorgetragen hat. Allein der Umstand, dass die Parteien im Prozess über die Rechtswahl nicht streiten, begründet keine konkludente Rechtswahl (Oberster Gerichtshof, Urteil vom 27.03.2025, Az. 2021다242185). Für deutsche Gläubiger ist das eine gute Nachricht: Vertraute kaufrechtliche Wertungen greifen häufig unmittelbar, und eine im Vertrag versteckte koreanische Rechtswahlklausel ist nicht ohne Weiteres anzunehmen.
Praktisch bedeutsam ist die Abgrenzung dennoch, weil das CISG nicht alle Fragen regelt. Verjährung, Aufrechnung und gesellschaftsrechtliche Zurechnungsfragen richten sich nach dem über das koreanische Internationale Privatrecht bestimmten Recht – in der Praxis oft koreanischem Recht.
3. Schritt 2: Verjährung – der häufigste vermeidbare Fehler
Deutsche Gläubiger unterschätzen regelmäßig, wie schnell koreanische Fristen laufen. Das koreanische Zivilgesetz sieht für allgemeine Forderungen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren vor (§ 162 Abs. 1), das koreanische Handelsgesetz für Forderungen aus Handelsgeschäften jedoch nur fünf Jahre (§ 64). Für bestimmte Forderungsarten – etwa Entgelte aus laufender Geschäftsbeziehung – ordnet das Gesetz noch kürzere Sonderfristen an. Welche Frist konkret gilt, hängt von der Rechtsnatur der Forderung ab und lässt sich nicht pauschal beantworten; die Prüfung sollte vor jeder Vergleichsverhandlung erfolgen.
Wichtig ist außerdem: Ein bloßes Mahnschreiben hemmt die Verjährung nach koreanischem Recht nicht dauerhaft. Wer allein durch fortgesetzte Korrespondenz Zeit gewinnen will, riskiert den vollständigen Verlust der Forderung. Verhandlungen mit dem Schuldner sollten daher stets mit einer fristwahrenden Maßnahme abgesichert werden.
4. Schritt 3: Das inhaltsbestätigte Schreiben (내용증명)
Das Naeyongjeungmyeong ist ein bei der koreanischen Post registriertes Schreiben, dessen Inhalt und Zugang amtlich dokumentiert werden. Es entspricht funktional einer besonders beweiskräftigen Mahnung. In der koreanischen Praxis hat es zwei Funktionen: Es dokumentiert die Inverzugsetzung beweissicher, und es signalisiert dem Schuldner, dass professionell vorgegangen wird.
Es ersetzt jedoch keinen Titel und keine Sicherungsmaßnahme. Wird es zu früh und ohne flankierende Sicherung versandt, kann es kontraproduktiv wirken, weil es dem Schuldner Anlass gibt, Vermögen zu verlagern. Der Zeitpunkt ist deshalb eine taktische Entscheidung.
5. Schritt 4: Vorläufige Pfändung (가압류) – der entscheidende Hebel
Die vorläufige Pfändung ist das koreanische Gegenstück zum deutschen Arrest. Sie kann sich insbesondere richten auf:
- Bankkonten und sonstige Geldforderungen des Schuldners,
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,
- Forderungen des Schuldners gegen dessen eigene Kunden,
- Geschäftsanteile und bewegliches Betriebsvermögen.
Charakteristisch ist, dass das Gericht ohne vorherige Anhörung des Schuldners entscheiden kann und die Anordnung diesem erst mit Vollzug bekannt wird. Regelmäßig verlangt das Gericht eine Sicherheitsleistung, die je nach Pfändungsgegenstand teilweise durch eine Bürgschaftsversicherung erbracht werden kann. Die wirtschaftliche Wirkung ist erheblich: Ein gepfändetes Geschäftskonto beeinträchtigt den laufenden Betrieb sofort, weshalb ein beachtlicher Teil der Verfahren nach erfolgter Sicherung vergleichsweise endet.
Für deutsche Gläubiger ist wesentlich, dass die Sicherung nicht voraussetzt, dass bereits geklagt wurde. Sie ist der übliche Auftakt, nicht die Eskalationsstufe.
6. Schritt 5: Den Titel erlangen
Mahnverfahren (지급명령)
Das koreanische Mahnverfahren ist ein schriftliches Verfahren ohne mündliche Verhandlung und damit schnell und kostengünstig. Legt der Schuldner jedoch fristgerecht Widerspruch ein, geht die Sache in das ordentliche Klageverfahren über. Es eignet sich deshalb vor allem dort, wo mit Widerspruch nicht zu rechnen ist, etwa bei unbestrittenen, urkundlich belegten Rechnungsforderungen.
Bagatellverfahren (소액사건)
Für Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 30 Millionen KRW sieht das koreanische Recht ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren erster Instanz vor (§ 1-2 der Verfahrensordnung für Bagatellsachen). Es ist auf zügige Erledigung angelegt, kennt aber eingeschränkte Rechtsmittel.
Ordentliche Zahlungsklage
Bei bestrittenen Forderungen, Gewährleistungseinwänden oder Streit über die Vertragsauslegung führt der Weg über die ordentliche Klage. Neben der Hauptforderung sind Verzugszinsen geltend zu machen; das koreanische Recht sieht für den Zeitraum ab Klagezustellung einen besonderen gesetzlichen Verzugszinssatz vor (§ 3 des Gesetzes über Sondermaßnahmen zur Prozessförderung), dessen konkrete Höhe durch Verordnung bestimmt wird. Dieser Zinsanspruch ist ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor und sollte im Klageantrag vollständig abgebildet werden.
7. Schritt 6: Vollstreckung und Vermögensermittlung
Liegt der Titel vor, stehen die üblichen Vollstreckungsarten zur Verfügung: Forderungspfändung, Zwangsversteigerung von Immobilien und Vollstreckung in bewegliches Vermögen. Ist das Vermögen des Schuldners unbekannt, kennt das koreanische Vollstreckungsrecht wirksame Aufklärungsinstrumente:
- Vermögensoffenbarung (재산명시): Der Schuldner wird gerichtlich zur Offenlegung seines Vermögens verpflichtet; unrichtige oder verweigerte Angaben sind sanktionsbewehrt.
- Vermögensermittlung (재산조회): Das Gericht fragt Vermögenswerte unmittelbar bei Banken, Registern und weiteren Stellen ab.
- Schuldnerverzeichnis (채무불이행자명부): Die Eintragung wirkt sich auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners aus und erzeugt in der koreanischen Geschäftspraxis erheblichen Druck.
8. Sonderfall: Sie haben bereits ein deutsches Urteil oder einen Schiedsspruch
Ein deutsches Urteil entfaltet in Südkorea keine unmittelbare Vollstreckungswirkung. Erforderlich ist ein koreanisches Vollstreckungsurteil nach § 26 Abs. 1 des koreanischen Zwangsvollstreckungsgesetzes. Das koreanische Gericht überprüft die ausländische Entscheidung nicht in der Sache, sondern ausschließlich daraufhin, ob die Anerkennungsvoraussetzungen des § 217 der koreanischen Zivilprozessordnung erfüllt sind – darunter internationale Zuständigkeit, ordnungsgemäße Zustellung, Vereinbarkeit mit dem koreanischen ordre public und Verbürgung der Gegenseitigkeit.
Der Oberste Gerichtshof hat diese Grenzen jüngst präzisiert: Gegenstand eines Vollstreckungsurteils kann nur eine ausländische Endentscheidung sein, die in einem kontradiktorischen Verfahren ergangen ist und einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat; ein über die titulierte Rechtsposition hinausgehendes Begehren ist unzulässig. Bei der Prüfung des ordre public sind nicht nur der Tenor, sondern auch die Entscheidungsgründe und die Folgen einer Anerkennung zu würdigen (Oberster Gerichtshof, Urteil vom 30.04.2026, Az. 2023다295978). Praktisch heißt das: Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, wie das deutsche Verfahren geführt und wie insbesondere zugestellt wurde – Punkte, die idealerweise schon vor dem deutschen Prozess mitgedacht werden.
Günstiger ist die Lage bei Schiedssprüchen. Sowohl Deutschland als auch Korea sind Vertragsstaaten des New Yorker Übereinkommens von 1958, sodass ausländische Schiedssprüche in Korea unter engeren Versagungsgründen anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Für deutsch-koreanische Lieferbeziehungen kann daher bereits die Vertragsgestaltung – Schiedsklausel statt Gerichtsstandsklausel – über die spätere Durchsetzbarkeit entscheiden.
9. Praxishinweise für deutsche Gläubiger
- Handeln Sie früh. Die Erfolgsquote korreliert stärker mit dem Zeitpunkt der Vermögenssicherung als mit der Qualität der Vertragsdokumentation.
- Prüfen Sie den Schuldner formal. Firmierung, Handelsregisterauszug und die koreanische Unternehmenskennnummer müssen exakt stimmen; Abweichungen führen zu Zustellungs- und Vollstreckungsproblemen.
- Sichern Sie Ihre Unterlagen. Bestellungen, Lieferscheine, Abnahmeprotokolle und E-Mail-Korrespondenz sind im koreanischen Verfahren zentral; für das Gericht sind koreanische Übersetzungen erforderlich.
- Denken Sie die Durchsetzung schon bei Vertragsschluss mit. Rechtswahl, Streitbeilegung, Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten bestimmen den späteren Aufwand maßgeblich.
- Rechnen Sie mit Übersetzungs- und Beglaubigungsaufwand. Vollmachten und Registerunterlagen deutscher Gesellschaften bedürfen für den koreanischen Prozess einer geeigneten Legalisation beziehungsweise Apostille.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich als deutsches Unternehmen in Südkorea klagen, ohne dort eine Niederlassung zu haben?
Ja. Eine Niederlassung oder ein Wohnsitz in Korea ist keine Voraussetzung für die Klage. Erforderlich sind die internationale Zuständigkeit koreanischer Gerichte – bei koreanischen Schuldnern regelmäßig gegeben – sowie eine formgerechte Prozessvollmacht der vertretungsberechtigten Organe, die für ausländische Gesellschaften in der Regel legalisiert oder mit Apostille versehen werden muss. Die Vertretung übernimmt eine in Korea zugelassene Anwältin oder ein Anwalt.
Lohnt sich die vorläufige Pfändung auch bei kleineren Forderungen?
Das ist eine Wirtschaftlichkeitsfrage, keine Rechtsfrage. Da für die vorläufige Pfändung regelmäßig eine Sicherheit zu stellen ist und der Aufwand mit der Zahl der zu sichernden Vermögensgegenstände steigt, prüfen wir vorab, ob überhaupt zugriffsfähiges Vermögen vorhanden ist. Bei Forderungen im unteren Bereich kann das Mahnverfahren oder das Bagatellverfahren die sinnvollere Wahl sein. Diese Einschätzung sollte vor Verfahrensbeginn getroffen werden.
Mein Vertrag enthält eine Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts – muss ich trotzdem in Korea vorgehen?
Rechtswahl und Vollstreckungsort sind zwei verschiedene Fragen. Befindet sich das Vermögen des Schuldners in Korea, muss die Vollstreckung dort stattfinden – entweder unmittelbar aufgrund eines koreanischen Titels oder mittelbar über ein Vollstreckungsurteil zu Ihrem deutschen Titel beziehungsweise Schiedsspruch. Welcher Weg schneller und sicherer ist, hängt vom Stand Ihres deutschen Verfahrens und von der Art der Zustellung ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Kontakt
Wir vertreten deutsche Unternehmen und Privatgläubiger bei der Durchsetzung von Forderungen in Südkorea – von der Vermögenssicherung über das Erkenntnisverfahren bis zur Zwangsvollstreckung und zur Anerkennung deutscher Titel. Beratung auf Deutsch möglich.
E-Mail: info@leesunsin.com
Telefon: +82-2-537-2370
Für eine erste Einschätzung genügen in der Regel der Vertrag beziehungsweise die Bestellunterlagen, die offenen Rechnungen sowie die bisherige Korrespondenz mit dem Schuldner.
Yeohae Law Firm – seit 2014 über 500 Mandate in allen Rechtsgebieten. Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung ausländischer Mandantinnen und Mandanten in Korea spezialisiert und betreut Verfahren in mehreren Verfahrenssprachen.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum koreanischen Recht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fristen und Erfolgsaussichten hängen vom konkreten Sachverhalt ab.
